Wissenswertes zum Verkehr mit Betäubungsmitteln


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Der Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM) ist im Betäubungsmittelgesetz (ehemals Opiumgesetz) geregelt. Grundsätzlich muss der Verkehr mit Betäubungsmitteln vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt werden. Einer Erlaubnispflicht unterliegen alle, die BtM anbauen, herstellen, Handel betreiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, auf andere Weise in den Verkehr bringen, erwerben oder ausgenommene Zubereitungen herstellen wollen.

Unerlaubter Verkehr mit nicht geringen Mengen an BtM wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet. 

Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Alten-und Pflegeheime, Hospize, Rettungsdienste, Tierkliniken sowie Patienten mit Betäubungsmittelverschreibungen. 

Fragen? Das kompetente Team der Comcura Intensiv berät gern zum Thema Betäubungsmittel.

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