Praxistipps zum Thema Betäubungsmittel


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Die meisten Vorschriften im Umgang mit Betäubungsmiteln (BtM) sind nur für ÄrztInnen und ApothekerInnen wichtig.
 
Dennoch sollten PatientInnen und deren Angehörige Folgendes beachten:

BtM werden auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept verordnet. Dieses ist gelb und besteht aus drei Seiten. Eine Seite bleibt beim behandelnden Arzt. Zwei Seiten werden in der Apotheke abgegeben, wobei eine Seite davon von der Apotheke an die Krankenkasse geht.

BtM-Rezepte sind nur maximal acht Tage inklusive Verschreibungsdatum gültig, müssen also schnellstmöglich eingelöst werden.

BtM müssen unbedingt kindersicher aufbewahrt werden.

BtM-Pflaster (sogenannte Schmerzpflaster) sollten nach der Tragezeit zusammengeklebt und in einem verschlossenen Hausmüllbeutel entsorgt werden.

Früher wurden Reste von angebrochenen BtM-Packungen von der Apotheke zurückgenommen. Heute ist dies nicht mehr so. Einige Apotheken tun dies aus Kulanzgründen aber immer noch.

BtM-Tabletten oder -Pflaster sollen über den Hausmüll entsorgt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass kein Kind an den Abfall gelangen kann.

Fragen? Das kompetente Team der Comcura Intensiv berät gern zum Thema Betäubungsmittel.

Kontakt: 
Telefon: +49 33204 223 71
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