Pflegestufen – Pflegegrade – Pflegebedürftigkeitsbegriff – NBA neues Begutachtungsverfahren
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren sind seit Januar 2017 in Kraft. Anstelle von 3 Pflegestufen gibt es nun 5 Pflegegrade. Sowohl bei erwachsenen Intensivpatienten als auch bei allen anderen Pflegebedürftigen ist es nun entscheidend, wie sehr der Mensch in seinen Fähigkeiten und in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.
Deshalb werden bei den Begutachtungen durch den MDK nun 6 unterschiedliche Bereiche überprüft.
Welche Bereiche (auch Module genannt) werden begutachtet?
1. Mobilität (Beweglichkeit)
2. Kognitive (wahrnehmende) und kommunikative (sich verständigen) Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische (geistige/seelische) Problemlagen
4. Selbstversorgung (z.B. bei der Körperpflege, Essen u. Trinken)
5. Umgang mit Krankheit (z.B. Fähigkeit Tabletten einzunehmen)
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
So können nun besser Erkrankungen erfasst werden, die sich nicht ausschließlich körperlich äußern. Ein Beispiel hierfür ist die Demenz. Darum gibt es seit Januar 2017 auch keine Sonderregelungen mehr für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 45a SGB XI), da sie nun bereits bei der Begutachtung berücksichtigt werden. Zusätzliche Betreuungsleistungen gibt es dennoch.
Außerdem wird berücksichtigt, wie viel Hilfe jemand im Haushalt braucht und/oder wie viel Unterstützung benötigt wird, um am Leben außerhalb der eigenen 4 Wände teilzunehmen. Besonders Intensivpatienten haben in diesem Bereich einen hohen Hilfebedarf.
Wie viele Punkte muss man erreichen für den Pflegegrad?
Für jeden Pflegegrad muss in der Begutachtung eine bestimmte Anzahl an Punkten zusammenkommen. Hierfür nutzt der Gutachter ein komplexes System der Punktevergabe und Punktegewichtung. Selbst für Pflegekräfte ist dieses neue System kompliziert.
Wir beraten Sie gern, ob sie Anspruch auf einen Pflegegrad haben. Kontakt
Pflegegrad |
Punktzahl |
Pflegegrad 1 |
12,5 bis unter |
Pflegegrad 2 |
27 bis unter 47,5 |
Pflegegrad 3 |
47,5 bis unter 70 |
Pflegegrad 4 |
70 bis unter 90 |
Pflegegrad 5 |
90 bis unter 100 |
Einstufung von Erwachsenen Intensivpatienten und Pflegebedürftige
Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade
Wie kommt man von der Pflegestufe zum Pflegegrad?
Alle bis zum 31.12.2016 eingestuften Pflegebedürftigen, wurden automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Dabei haben Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz einen einfachen Stufensprung gemacht und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz einen doppelten Stufensprung. Die frühere Pflegestufe 0 hat bereits die eingeschränkte Alltagskompetenz vorausgesetzt. Was bedeutet das genau?
(siehe Abbildungen)
Bei Neubegutachtungen nach dem 01. Januar 2017 können Pflegebedürftige natürlich auch in den Pflegegrad 1 eingestuft werden.
Welche Leistungen können Menschen mit Pflegegrad 1 in Ihrer Häuslichkeit nun in Anspruch nehmen?
Leistungen (bereits) bei Pflegegrad 1 |
Pflegeberatung durch die Pflegekassen |
Beratung in der eigenen Häuslichkeit (gemäß § 37, Abs. 3, SGB XI) |
Kontaktieren Sie Comcura Intensiv |
Wohngruppenzuschlag (in ambulant betreuten Wohngruppen) |
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen |
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen |
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI |
Wiederholungsbegutachtung – Kann mein Pflegegrad befristet werden?
Ebenfalls neu ist das Aussetzen der Wiederholungsbegutachtungen bis 31. Dezember 2018. Einfach ausgedrückt bedeutet das, kein Pflegegrad mehr befristet vergeben wird – also keine automatische Nachkontrolle mehr stattfindet. Als Ausnahme zählt, wenn man eine Verbesserung wie z.B. durch eine Operation erwarten kann. Sollte sich der Zustand verschlechtern, unterstützen wir unsere Kunden gern beim Höherstufungsantrag.
Kontaktieren Sie Comcura Intensiv
+49 33204 223 71 Brandenburg
+49 3523 656 00 Sachsen