Außerklinische Intensivpflege – Wir erklären die Fakten


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Außerklinische Intensivpflege – Was heißt das?

Bei dem Begriff Intensivpflege impliziert man in der Regel die Pflege von Patientinnen und Patienten auf klinischen Intensivstationen. Doch durch die Verbesserung der medizinischen Möglichkeiten ist inzwischen auch eine ambulante Betreuung dieser Menschen, also außerhalb von Intensivstationen, möglich. In diesem Fall spricht man von der Außerklinischen Intensivpflege. Sowohl auf Intensivstationen als auch ambulant benötigt die Intensivpflege besonders geschultes Personal. Auch der Pflegebedarf ist höher als bei der üblichen Krankenpflege.

Außerklinische Intensivpflege – Wen betrifft das?
Patientinnen und Patienten sind auf die Außerklinische Intensivpflege angewiesen, wenn sie an  lebensbedrohlichen Krankheiten leiden, die eine permanente Anwesenheit einer Pflegefachkraft notwendig macht. Dies können beispielsweise Menschen mit einer Trachealkanüle sein, die ihr Bronchialsekret nicht selbstständig abhusten können. Auch bei schweren Schluckstörung sind Patientinnen und Patienten auf Pflegekräfte angewiesen, die die in die Atemwege gelangte Nahrung und Flüssigkeiten (Aspiration) aus den Atemwegen entfernen. Menschen mit Wachkoma, Schlaganfall, schweren Lungenerkrankungen und Fehlbildungen, Muskeldystrophien (Muskelschwund) oder schweren Stoffwechselerkrankungen sind auf eine Beatmung angewiesen und können diese technisch nicht selbstständig bedienen. Auch in diesem Fall ist der Einsatz speziell ausgebildeter Intensivpflegekräfte unabdingbar.

Außerklinische Intensivpflege – Welche Versorgungsformen gibt es?
Grundsätzlich kann man Versorgungsformen der Außerklinischen Intensivpflege in drei Gruppen einteilen:

  1. Bei der sogenannten Eins-zu-eins-Betreuung werden Betroffene in ihrem privaten Umfeld durch eine Pflegekraft betreut. Der Vorteil dabei ist, dass man in seinem gewohnten Lebensumfeld bleibt. Dennoch sind wegen des erhöhten Personalaufwandes die Kapazitäten wegen Personalmangel häufig begrenzt. Die Organisation von ärztlicher und therapeutischer Versorgung gestaltet sich oft als schwierig. Hinzu kommt, dass Räumlichkeiten barrierefrei sein müssen. Nicht zuletzt ist die Wahrung der Intimsphäre - insbesondere der Angehörigen -durch die permanente Anwesenheit der Pflegekraft nicht immer gegeben.
     
  2. Unter Ambulante Intensiv-Pflegewohngruppen versteht man kleine Wohngruppen mit meist 4 – 12 intensivpflichtigen Bewohnern. Diese Versorgungsform entlastet Angehörige und ist gegenüber stationären Intensivpflegeeinrichtungen in der Regel wohnlicher und familiärer. Die ärztliche und therapeutische Versorgung kann durch Synergieeffekte einfacher und qualitativer gestaltet werden. Häufig teilen sich die Bewohner ähnliche Schicksale. Das Besondere an Ambulanten Intensiv-Pflegewohngruppen ist, dass Bewohner eigene Mieter sind und Mitbestimmungsrechte haben, aber auch Pflichten.
     
  3. In Stationären Intensivpflegeeinrichtungen ist die Unterbringung von größeren Bewohnerzahlen möglich. Durch die Vielzahl an Mitarbeitern und Bewohnern kommt hier ein großer Erfahrungsschatz zusammen. Nicht nur das „geballte“ Wissen innerhalb dieser Einrichtungen kann vorteilhaft sein. Diese Versorgungsform zeichnet sich auch durch interdisziplinäres Arbeiten und ein großes Spektrum an Beschäftigungsangeboten für Bewohner aus. Zudem kann die Versorgung durch die Einrichtung in allen Belangen übernommen werden. Die ärztliche und therapeutische Versorgung kann ähnlich wie in ambulanten Intensiv-Pflegewohngruppen durch Synergieeffekte einfacher und qualitativer gestaltet werden.

 

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